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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – für Mitarbeiter–Art.-Nr.: 26002
Preis auf Anfrage
Im Jahr 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Für Unternehmen besteht seitdem die gesetzliche Pflicht, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Mit dem bewährten Lerprogramm "Unternehmen Fairness – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" sind Unternehmen auf der sicheren Seite.
Durch die interaktiv gestaltete und ausgesprochen praxisorientierte Lernsoftware gewinnen Mitarbeiter schnell die nötige Sensibilität, um Diskriminierungen im Berufsalltag zu vermeiden. Für Führungskräfte und Personalmanager wurden jeweils Spezialschulungen entwickelt, um den erweiterten Anforderungen an diese Personengruppen gerecht zu werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Infoblättern.
Infoblatt Modul Mitarbeiter
Infoblatt Modul Führungskräfte
Infoblatt Modul Personalmanager
Die webbasierte Lernsoftware kann im Rahmen einer Lizenz genutzt werden, Lizenzkonditionen auf Anfrage: Bitte kontaktieren Sie uns per E-mail oder unter 0221/5490-124.
Gern stellen wir Ihnen einen kostenlosen Testzugang zur Verfügung.
Weitere Informationen
| Inhalt |
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- Ziel des AGG
- Verhinderung von Ungleichbehandlung
- Formen der Benachteiligung und Gegenmaß-nahmen
- Benachteiligungsarten und -formen
- Arbeitnehmerpflichten
- Beschwerderecht
- Leistungsverweigerungsrecht
- Schadensersatz
- Klagerecht
- Einigung vs. Rechtsweg
- Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen im Überblick
- Abschlusstest mit Zertifikat
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| Autoren |
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Dr. Jens T. Thau und Ulf Grimmke (Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes) |
| Zielgruppe |
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- alle Mitarbeiter ohne Führungsposition
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| Kontakt |
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Michael Stoll, Account Manager, 0221/5490-124
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