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Abgeltungsteuer ante portas: Ab dem 1. Januar 2009 behalten Kreditinstitute automatisch 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von allen Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapierverkäufen ein und führen sie an das Finanzamt ab. Dazu kommt ggf. die Kirchensteuer. Positiv wirkt sich die Gesetzesnovelle z.B. auf Anleger aus, die in Sparbücher und Anleihen investieren. Denn für die Zinsen, die über dem persönlichen Sparerfreibetrag liegen, zahlen diese Sparer künftig wesentlich weniger. Aktionäre müssen dagegen ihre komplette Dividende (bisher 50% im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens) versteuern, die Spekulationsfrist ist abgeschafft und Aktien-Verluste können auch nach 2008 nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Private Anleger möchten gerne wissen, ob sie sich besser oder schlechter stellen oder mit ihren Einkünften möglicherweise gar nicht erfasst werden. Sie wollen z.B. darüber informiert werden, ob Banksparpläne, die vor dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden, auch betroffen sind. Der Flyer gibt leicht verständlich und kompetent Antwort auf die wichtigsten Fragen, die Privatkunden im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer stellen.
Weitere Informationen
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- Werden Kapitalerträge von Rentnern, Studenten oder Geringverdienern, die keine Einkommensteuer zahlen müssen, künftig dem Abgeltungsteuerabzug unterworfen?
- In welcher Höhe ist Abgeltungsteuer zu zahlen?
- Unterliegen ausländische Kapitalanlagen auch der Abgeltungsteuer?
- Unterliegen ab dem 1.1.2009 fällig werdende abgezinste Anleihen der Abgeltungsteuer?
- Wird es den Freistellungsauftrag künftig noch geben?
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| Mindestbestellmenge |
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50 Stück |
| Preis |
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Der angegebene Preis bezieht sich auf eine Abnahmemenge von 50 Stück. |
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