Die Anzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GWG) sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Angezeigt wurden primär natürliche Personen aber auch Gesellschaften. Vielen Kreditinstituten und auch Finanzdienstleistern entstehen hierdurch erhebliche Schäden.
Eine angemessene und risikoorientierte Umsetzung des „Know-your-Customer-Prinzips“ (KYC) ist eine wichtige Voraussetzung, um mögliche Schäden einzugrenzen....