Nur für den Dienstgebrauch der Mitarbeiter der Banken.
Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurden auch die Anforderungen an die Prävention betrügerischer Handlungen neu formuliert: Besondere Aufmerksamkeit verlangen sehr komplexe oder große Transaktionen mit möglicherweise ungewöhnlichem Ablauf oder ohne erkennbaren wirtschaftlichen/rechtlichen Zweck. Das setzt geschulte Mitarbeiter voraus.
Die komplett aktualisierte 3. Auflage der Broschüre Mitarbeiterinformation zur Abwehr von Betrug und sonstigen strafbaren Handlungen berücksichtigt die geänderten gesetzlichen Grundlagen (§ 25h KWG und StGB) sowie neue Fallbeispiele und erläutert die Pflichten der Mitarbeiter und des Instituts, bis hin zum Verhalten bei Verdachtsfällen.
Dr. Dirk Scherp ist Rechtsanwalt in einer international tätigen Kanzlei. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bankaufsichtsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Compliance. Er verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Betrugsprävention und Geldwäscheprävention durch frühere Tätigkeiten in der Justiz und Lehrtätigkeit an einer Verwaltungs-Fachhochschule sowie als Konzerngeldwäschebeauftragter einer deutschen Großbank.
Auf Anfrage, bitte wenden Sie sich an Herrn Armin Denzel Tel. 0221/5490-131