Nur für den Dienstgebrauch der Mitarbeiter der Banken
Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurden klare Kriterien formuliert, welche Art von Transaktionen besondere Aufmerksamkeit bei der Prävention verlangen. Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie im Jahr 2018 sowie die 6. EU-Geldwäscherichtlinie 2021 haben die bisherigen Anforderungen nochmals erweitert: Da nunmehr jede strafbare Handlung taugliche Vortat der Geldwäsche im Sinne des § 261 StGB sein kann, sind die gebotenen Kontrollmechanismen auch insoweit auf alle Straftaten mit möglichen Vermögenseinbußen für das Institut auszuweiten. Die Verhinderung von Betrug und sonstigen strafbaren Handlungen setzt geschulte MitarbeiterInnen voraus. Hier setzt die komplett aktualisierte und erweiterte 4. Auflage der Broschüre an. Sie berücksichtigt auf 72 Seiten die aktuellen gesetzlichen Grundlagen (§ 25h KWG), erläutert die Tatbestände des StGB sowie die Pflichten der Mitarbeiter und des Instituts in puncto Betrugsbekämpfung, bis hin zum Verhalten bei Verdachtsfällen. Die Mitarbeiterinformation enthält außerdem aktuelle Fallbeispiele und Indikatoren, z. B. zu Social Engineering, sowie ein Glossar.
Dr. Dirk Scherp und Felix Wrocklage sind Rechtsanwälte in einer international tätigen Kanzlei.
Auf Anfrage, bitte wenden Sie sich an Herrn Armin Denzel Tel. 0221/5490-131